Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 55 Absatz 4 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Kirchengesetz am 24. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt das EKD-Datenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2013 (ABl. EKD S. 2, S. 34) außer Kraft.